Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) untersagt Fahrschulen feste Endpreise zu nennen, da niemand ehrlicherweise die notwendige Anzahl der Fahrstunden bis zur Prüfungsreife voraussagen kann. Deshalb sind auch sogenannte „Kostenvoranschläge“ unehrlich und verboten.
Wie viele Fahrstunden Sie tatsächlich bis zur Prüfungsreife benötigen, hängt von der Qualität und Effizienz Ihrer Ausbildung ab.
Die Kosten der Fahrausbildung können allerdings mit Hilfe der „Kosten-Formel“, die auf gesicherten Durchschnittswerten für die Fahrausbildung der Klasse B (Pkw) beruht, ungefähr vorausberechnet werden. Nach Erhebungen der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände kann die durchschnittliche Anzahl an normalen Fahrstunden aus dem Lebensalter und dem Faktor 1,6 errechnet werden. Durchgeführte Statistikanalysen in unserer Fahrschule ergeben jedoch nur einen Faktor von 1,1 oder weniger. Im Folgenden wird mit diesem Faktor gerechnet.
Kostenrechner (Preise gültig ab 01.01.2023, Dauer einer Fahrstunde: 45 min) | ||
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Grundbetrag | ||
Normale Fahrstunden: |
x 1,1 x 55,00 EUR
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EUR |
Sonderfahrten | ||
5 Überlandfahrten | ||
4 Autobahnfahrten | ||
3 Beleuchtungsfahrten | ||
Prüfungen | ||
Vorstellung zur Theorie: | ||
Vorstellung zur Praxis: | ||
Lehrmittel: | 69,00 EUR | |
Kosten der Ausbildung*: | EUR |
* Wenn Sie mit der durchschnittlichen Stundenzahl auskommen und wenn Sie die Prüfungen (wie fast alle unsere Fahrschüler) auf Anhieb bestehen.
Hinzu kommen noch die Gebühren für:
Auf diese amtlichen Gebühren haben wir keinen Einfluss – diese sind in jeder Fahrschule gleich.